[12. Oktober 2006]

Arbeiter wegen Kundgebungen am 1. Mai verhaftet - nun droht Verurteilung

DGB Hamburg fordert Einhaltung der Menschenrechte im Iran


«International verankerte Rechte wie Kundgebungen am 1. Mai, Redefreiheit, Recht auf Streik, Recht auf den Aufbau unabhängiger und freier Arbeiterorganisationen müssen auch im Iran gelten», sagt
Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg.
Der DGB Hamburg spricht sich daher für die sofortige Freilassung der inhaftierten Aktivisten der Arbeiterbewegung aus.
Sie waren am 1. Mai 2004 in Saghez unter dem Vorwurf der «Aktivität gegen die Sicherheit des Landes» verhaftet worden und sollen am 16. und 18. Oktober vor «Gericht» gestellt werden. Andere Beteiligte wurden bereits zu zwei Jahren Haft verurteilt oder befinden sich im schwebenden Verfahren.

Unter Berücksichtigung der geltenden Rechte aufgrund von internationalen Konventionen sind die Vorwürfe gegen die Arbeiter ungesetzlich. Die Urteile der abhängigen «Gerichte» müssen aufgehoben werden.

Der DGB Hamburg schließt sich dem Forderungskatalog des Solidaritätskomitees für Arbeiter im Iran an:

- Anerkennung des Rechts auf 1. Mai-Kundgebungen, der Redefreiheit, des Rechts auf Streik, des Rechts auf den Aufbau von freien und unabhängigen Arbeiterorganisationen, die als grundlegende Rechte der Arbeiter durch die internationalen Arbeiter- und Menschenrechts- organisationen festgeschrieben sind (was teilweise auch in der Verfassung der Islamischen Republik verankert ist),

- Die Verfolgung, Festnahme, Schikanierung und Inhaftierung der Arbeiter aus Saghez am 1. Mai 2004 als ungesetzlich und arbeiterfeindlich zu betrachten,

- Sofortige Aufhebung der Urteile und Stopp der Gerichtsverhandlungen,

- Schärferes Vorgehen gegen die Islamische Republik in der internationalen Öffentlichkeit, sollten solche «Gerichtsverhandlungen» weiterhin stattfinden.







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